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VG Schleswig, 13.07.2021 - 2 B 31/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 13.07.2021 - 2 B 31/21
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 1 MB 17/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10
Untätigkeitsklage; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2021 - 2 B 31/21
Die Bauaufsichtsbehörde erhält dadurch die Möglichkeit, die Entscheidung über die Bauvoranfrage/den Bauantrag zeitlich befristet aufzuschieben (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 4 C 10/10 -). - VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
Bauvorbescheid für Einkaufszentrum mit der Frage schädlicher Auswirkungen auf …
Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2021 - 2 B 31/21
Hinsichtlich der Verweisung auf § 69 LBO handelt es sich nach der Rechtsprechung der Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichte um eine Rechtsgrundverweisung mit der Folge, dass auch im Vorbescheidsverfahren die Genehmigungsfiktion entsprechend § 69 Abs. 9 LBO nur eintritt, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, das in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren fällt oder durch Entscheidung des Bauherrn fallen könnte (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 08.12.2015 -2 A 277/13-, m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 1 MB 17/21
Zurückstellung eines Sonderbaus; Altenwohnanlage nach dem Bielefelder Modell
Mit Beschluss vom 13. Juli 2021 - 2 B 31/21 - hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid vom 19. Mai 2021 wiederhergestellt und zur Begründung ausgeführt, dass die nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung zu dessen Gunsten ausfalle.den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 13. Juli 2021 zu dem Aktenzeichen 2 B 31/21 aufzuheben und den Antrag abzulehnen.